Du fragst dich, wieviel Babynahrung du im Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen darst?
Die kurze Antwort: Soviel, wie für die Dauer des Fluges benötigt wird.
Die ausführliche Antwort ist etwas länger. 😉
Babynahrung zählt im Handgepäck zu den Flüssigkeiten.
Allgemein gibt es bei Flugreisen aus Sicherheitsgründen für Flüssigkeiten im Handgepäck eine Mengenbeschränkung.
Und zwar dürfen Flüssigkeiten nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen bis 100ml mitgenommen werden.
Außerdem müssen alle Behälter, die Flüssigkeiten enthalten in einem durchsichtigen, verschließbaren Beutel mitgeführt werden, der maximal ein Fassungsvermögen von einem Liter haben darf (➔weitere Infos).
Der Begriff „Flüssigkeiten“ wird an der Sicherheitskontrolle am Flughafen weit verstanden.
Wichtig: Dickflüssige Lebensmittel wie Babynahrung in Brei-Form werden wie Flüssigkeiten behandelt.
Ausnahmeregelung für Nahrung und Flüssigkeiten für Babys und Kleinkinder
Allerdings gibt es für für die Mengenbeschränkungen für Flüssigkeiten Ausnahmenregelungen, u.a. für die Mitnahme von Nahrung und Flüssigkeiten, die zur Versorgung eines Babys oder Kleinkindes während des Fluges benötigt werden.
Hierzu zählen also z.B. Babynahrung oder abgefüllte Muttermilch.
Sie dürfen zusätzlich zu den normalen Flüssigkeiten mitgeführt werden. Auch muß Babynahrung oder abgefüllte Muttermilch nicht in eine durchsichtigen Beutel verstaut werden.
Mitgenommen dürfen soviel Nahrung und Flüssigkeit wie zur Versorgung des Kindes für die Dauer des Fluges notwendig ist.
Wobei das großzügig verstanden wird, weil es ja bei Flügen teilweise zu unvorhergesehenn Verspätungen kommen kann.
Es ist allerdings nicht gestattet Babynahrung für die gesamte Dauer der Reise im Handgepäck mitzuführen.
Alles was deutlich über das hinausgeht, was für die Versorgung während des Fluges notwendig ist, muss im Aufgabegepäck transportiert werden.
Zwei Voraussetzungen für Ausnahme von Flüssigkeiten-Beschränkung
Wichtig: Damit die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen werden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Das Baby oder Kleinkind muss mitfliegen.
Möchte man die Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen, muss das Baby oder Kleinkind, für die die Nahrung oder Flüssigkeit bestimmt ist, auch tatsächlich mitfliegen.
Es ist nicht erlaubt, dass Babynahrung oder abgefüllte Muttermilch für ein Baby oder Kleinkind am Reiseziel zusätzlich zu den normalen Flüssigkeiten im Handgepäck mitgenommen wird.
Der Schauspielerin Alyssa Milano wurde an der Sicherheitskontrolle Flughafens London Heathrow abgepumpte und in Flaschen abgefüllte Muttermilch abgenommen, weil sie den Flug ohne ihre Tochter angetreten war.
2. Kleinkinder dürfen nicht älter als zwei Jahre alt sein
Die Ausnahmeregelung kann offiziell nur für Kleinkinder bis zu einem Alter von zwei Jahren in Anspruch genommen werden.
Diese Vorgabe wird in der Praxis anscheinend teilweise mit Augenmaß überprüft.
Ilse, eine Leserin dieses Blogs, konnte für ihre Enkelin bis zum 5. Lebensjahr eine Halbliterflasche Saft mit ins Flugzeug nehmen.
Erst als die Enkelin sechs Jahre alt wurde, wurde ihr die Mitnahme verwehrt.
So verpasst ihr KEINE Änderung bei den Handgepäck-Bestimmungen!
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