Du fragst dich, ob Du Styling-Geräte wie zum Beispiel…
- Glätteisen
- Lockenstab
- elektrischer Rasierer
- Epilierer
- Haarschneidemaschine
- Gesichtsreinigungsbürste
…mit ins Flugzeug nehmen darfst?
Auf diese Frage gibt es eine klare und erfreuliche Antwort: Ja!
Die Verunsicherung bei Styling-Geräten wie Glätteisen, Lockenstab und Co. im Handgepäck ist verständlich – schließlich kann man sich mit vielen von ihnen schmerzhafte Verletzungen zuziehen.
Elektrische Kleingeräte dürfen jedoch gemäß der Handgepäckbestimmung der Bundespolizei mit an Bord genommen werden. Darunter fällt auch das Glätteisen und alle weiteren oben genannten Dinge. Aus diesem Grund sind Utensilien, die uns schöner machen, im Handgepäck mitführbar, ohne dass zusätzliches Gepäck aufgegeben werden muss.
Was außerdem noch problemlos im Handgepäck verstaut werden darf, kannst du in unseren umfangreichsten Übersicht mit erlaubten/verbotenen Artikeln im Handgepäck nachlesen.
Achtung: Styling-Geräte brauchen im Ausland oft einen Reiseadapter
In manchen Ländern gibt es nämlich Steckdosen, die nicht mit deutschen Steckern kompatibel sind.In solchen Fällen kann das Styling ohne einen Reiseadapter schnell ins Wasser fallen. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du hier. Für welche Länder ihr einen Reiseadapter benötigt, erfährst du z.B. auf der Internetseite von marcopolo.de.
Um im Urlaub oder auf Dienstreisen gut auszusehen, braucht es jedoch häufig mehr: Wie und ob du dein Make-Up mit ins Handgepäck nehmen kannst, erfährst du auch bei uns.
So verpasst ihr KEINE Änderung bei den Handgepäck-Bestimmungen!
Damit ihr euch nicht mühsam die Informationen zusammen suchen müsst, versorgen wir euch in unserem HANDGEPÄCK-NEWSLETTER mit den neuesten Änderungen und Informationen zu den Themen:
- Flüssigkeiten
- Was ist erlaubt?
- Handgepäck-Bestimmungen
- Streiks und Rabatte
- Koffer und Taschen
- und vieles mehr
Noch Fragen, Feedback oder Anmerkungen?