Häufig erreicht uns die Frage: Sind Gehhilfen wie Krücken, Rollator oder Gehstock im Flugzeug erlaubt?
Schließlich können Wanderstöcke (auch Teleskopstöcke, die sich zusammenschieben lassen) nicht mit an Bord genommen werden, da sie theoretisch als Schlagwaffen genutzt werden können.
Wer jedoch einen Gehstock oder andere Gehhilfen wie Krücken benötigt, um sich fortzubewegen, kann diese problemlos mit ins Flugzeug nehmen. Krücken, Rollator und Gehstöcke gelten als medizinische Notwendigkeit und sind deshalb erlaubt.
Eine Anmeldung hierfür ist nicht erforderlich. Auch musst du keine Gebühr für zusätzliches Handgepäck bezahlen. Gehstöcke lassen sich ganz einfach in der Ablage für das Handgepäck verstauen.
Medizinische Gehhilfen müssen nicht angemeldet werden, aber die Anmeldung birgt Vorteile
Viele Fluggesellschaften bieten jedoch die Möglichkeit, sich als gehbehindert anzumelden.
Dies kann den Vorteil haben, dass du vor den anderen Passagieren ins Flugzeug steigen darfst und dich somit nicht durch das Gedränge quälen musst. Ebenso ist es oft möglich, einen Rollstuhl für den Flughafen zu beantragen.
So verpasst ihr KEINE Änderung bei den Handgepäck-Bestimmungen!
Damit ihr euch nicht mühsam die Informationen zusammen suchen müsst, versorgen wir euch in unserem HANDGEPÄCK-NEWSLETTER mit den neuesten Änderungen und Informationen zu den Themen:
- Flüssigkeiten
- Was ist erlaubt?
- Handgepäck-Bestimmungen
- Streiks und Rabatte
- Koffer und Taschen
- und vieles mehr
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