Es gibt keine Bestimmung, die es prinzipiell verbietet, bei Flugreisen Lebensmittel im Handgepäck mitzuführen.
Im April 2017 gab es ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur Mitnahme von Lebensmitteln im Handgepäck.
Die Urteils-Begründung enthält einige sehr aufschlußreiche Klarstellungen zu diesem Thema.
Allerdings gibt es drei Arten von Bestimmungen, die man bei der Mitnahme von Lebensmitteln im Handgepäck beachten sollte:
- 1. Mengenbeschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck
- 2. Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel in Nicht-EU-Länder
- 3. Zollbestimmungen für Lebensmittel
1. Mengenbeschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck
Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck nur in begrenztem Umfang mitgeführt werden (➔weitere Informationen).
Hintergrund ist, dass Terroristen im Jahr 2006 versucht haben, einen Anschlag auf ein Flugzeug mit Flüssigsprengstoff zu verüben.
Diese Mengenbeschränkung schließt auch alle Lebensmittel mit flüssiger Konsistenz ein.
Und „flüssige Konsistenz“ wird in der Praxis weit ausgelegt. Zu den Lebensmitteln, die an der Sicherheitskontrolle als Flüssigkeiten angesehen werden, zählen z.B.:
- Nutella
- Streichwurst
- Marmelade / Konfitüre
- Frischkäse
Die Mengenbeschränkung für Flüssigkeiten gilt selbstverständlich auch, wenn man Getränke mit ins Handgepäck nehmen möchte.
Einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema findet ihr hier:
➔Getränke im Handgepäck: So verdurstest Du nicht!
Hier geht’s zurück zum Anfang des Artikels.
2. Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel in Nicht-EU-Länder
Bei Flugreisen innerhalb der EU gibt es keine Beschränkungen, die die Mitnahme von Lebensmitteln in kleinen Mengen für den privaten Gebrauch einschränkt.
Allerdings gelten teilweise deutliche Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel bei Flugreisen in Nicht-EU-Staaten. Diese gelten unabhängig davon, ob die Lebensmittel im Hand- oder Aufgabegepäck mitgeführt werden.
Ob es in einem Land Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel gibt, kann man in den Länderinformationen des Auswärtigen Amtes nachlesen.
Die Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel in die USA kannst du hier nachlesen.
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3. Zollbestimmungen / Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel
Möchte man bei einer Flugreise Lebensmittel mitnehmen, sollte man im Vorfeld auch überprüfen, ob bestimmte Lebensmittel bei der Ein- oder Ausreise ggf. verzollt werden müssen.
Bei Reisen innerhalb der EU müssen nur Alkohol, Tabak und Kaffee verzollt werden. Allerdings sind die Freigrenzen sehr hoch angesetzt und es sollte in der Regel kein Problem sein, sie einzuhalten.
Deutlich niedriger können die Zollfreigrenzen hingegen sein, wenn man in ein Land reist, das nicht Mitglied der EU ist. Um bei der Einreise zu vermeiden, dass man hohe Zollgebühren für die mitgeführten Lebensmittel bezahlen muss, sollte man sich im Vorfeld über die Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.
Bei Lebensmitteln oder tierischen Produkten kann es außerdem sein, dass es aus gesundheitlichen Gründen generelle Einfuhrbeschränkungen oder -verbote gibt.
Die entsprechenden Informationen kannst du bei der Botschaft des Ziellandes erfragen.
Weitere Informationen, was man bei Flugreisen im Handgepäck mitnehmen darf und was nicht, findest du hier:
➔Was darf ins Handgepäck? Die ULTIMATIVE Checkliste!
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Gerichtsurteil zu Lebensmitteln im Handgepäck (April 2017)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im April 2017 ein aufschlussreiches Urteil zur Mitnahme von Lebensmitteln im Handgepäck gefällt.
Ein Passagier hatte geklagt, weil ihm am Flughafen Berlin-Tegel an der Sicherheitskontrolle die Mitnahme von 272 g Büffelmozzarella , 155 g Nordseekrabbensalat und 140 g Flensburger Fördetopf (=Heringshappen in Mayonnaise) im Handgepäck verwehrt wurde.
Die Mitnahme des Mozzarellas war ihm verwehrt worden, obwohl er diesen in einem durchsichtigen Plastikbehälter ohne Salzlake oder Molke transportiert hatte.
Das Gericht entschied in seinem Urteil, dass die Konfiszierung der Lebensmittel an der Sicherheitskontrolle rechtmäßig gewesen sei.
Begründung des Gerichts enthält aufschlussreiche Klarstellungen zur Mitnahme von Lebensmitteln im Handgepäck
Die Begründung des Gerichts enthält 3 aufschlussreiche Klarstellungen, die für alle interessant sein dürften, die bei einer Flugreise Lebensmittel im Handgepäck mitführen möchten:
1. Alles was sich streichen lässt, gilt im Handgepäck als Flüssigkeit
Laut dem Gericht war die Konfiszierung des Mozzarellas rechtmäßig, weil dieser sich streichen lässt.
Daher handle es sich bei Mozzarella um eine Mischung aus Flüssigkeiten und Feststoffen und damit um eine Paste im Sinn der ➔EU-Verordnung für Flüssigkeiten im Handgepäck.
Und Pasten seien im Handgepäck genauso wie Flüssigkeiten zu behandeln, weil bei ihnen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie flüssigen Sprengstoff enthalten.
2. Mischungen aus Flüssigkeiten und Feststoffen werden im Handgepäck wie Flüssigkeiten behandelt
Die Beanstandung des Nordsee-Krabbensalats und des Flensburger Fördetopfs waren laut dem Gericht rechtmäßig, weil es sich bei diesen jeweils um eine Mischung aus Flüssigkeiten und Feststoffen handelt.
Diese seien im Handgepäck wie Flüssigkeiten zu behandeln, weil auch bei ihnen nicht auszuschließen sei, dass sie Flüssigsprengstoff enthielten.
Das bedeutet, dass bei ihnen nicht der tatsächliche Anteil an Flüssigkeit ausschlaggebend ist.
Stattdessen ist – wie bei allen anderen Flüssigkeiten auch – entscheidend, dass das Fassungsvermögen der Behälter, in denen sie mitgeführt werden, nicht größer ist als 100ml.
Außerdem müssen Mischungen aus Flüssigkeiten und Feststoffen (wie alle anderen Behälter, die Flüssigkeiten enthalten) im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel (max. 1 Liter Fassungsvermögen ; ➔weitere Infos) verstaut werden.
3. Flüssigkeiten, die Vorgaben nicht entsprechen, können ohne Test konfisziert werden
Werden im Handgepäck Flüssigkeiten mitgeführt und dabei die Mengenbeschränkungen der EU NICHT eingehalten, sind die Mitarbeiter an der Sicherheitskontrolle NICHT dazu verpflichtet, diese auf Flüssigkeitssprengstoff zu testen.
Stattdessen dürfen die Mitarbeiter an der Sicherheitskontrolle die Flüssigkeiten ohne Tests konfiszieren und anschließend vernichten.
Eine ausführliche Erläuterung des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg findet ihr ➔bei haufe.de.
FAQ
Welche Lebensmittel darf ich im Handgepäck mitnehmen?
Bei der Mitnahme von Lebensmitteln im Handgepäck muss man sich an drei Bestimmungen halten: Mengenbeschränkungen für Flüssigkeiten, Einfuhrbestimmungen in Nicht-EU-Länder und Zollbestimmungen für Lebensmittel.
Kann man Wurst im Handgepäck mitnehmen?
Bei der Mitnahme von Wurst muss man beachten, ob es sich um eine flüssige Konsistenz, wie z.B. Streichwurst, handelt. Dann muss man sich an die Mengenbeschränkungen und Bestimmungen zu Flüssigkeiten im Handgepäck halten.
Ansonsten sollte man sich vorab beim Zoll informieren, ob es Richtlinien für die Einfuhr in bestimmte Länder gibt.
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