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Wir führen euch hier auf, worauf ihr bei der Mitnahme von Medikamenten im Handgepäck achten müsst.
Egal, ob mit oder ohne Rezept, Medikamente bekommt man heutzutage teilweise günstiger in Online-Apotheken.
Wir empfehlen daher zum ➔ Auffrischen eurer Reiseapotheke shop-apotheke.com.

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nicht-verschreibungspflichtige Medikamente
Bei einer Flugreise ist es empfehlenswert, nicht-verschreibungspflichtige Medikamente wie z.B…
- Aspirin
- Ibuprofen
- Paracetamol
- Voltaren
- Antiallergen/Heuschnupfenmittel
- Reisetabletten

… mit zu nehmen.
verschreibungspflichtige Medikamente
Öfters ist es auch nötig verschreibungspflichtige Medikamente wie z.B…
- Antibaby-Pille
- Schilddrüsen-Tablette
- Blutdrucksenker/Betablocker
… im Handgepäck mitzunehmen.

Gibt man zusätzlich zum Handgepäck noch Gepäck auf, empfiehlt es sich im Handgepäck nur verschreibungspflichtige Medikamente mitzunehmen, die man während des Fluges benötigt. Die Medikamente für die Dauer des Zielortes sollte man gut verpackt und stoßsicher im aufgegebenen Gepäck verstauen.
Denn offiziell dürfen im Handgepäck nur verschreibungspflichtige Medikamente mitgeführt werden, die während des Flugs benötigt werden.
Insidertipp
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Beschränkungen für Flüssigkeiten beachten
Nimmt man flüssige Medikamente im Handgepäck mit, muss man darauf achten die ➔ Mengenbeschränkungen für Flüssigkeiten zu beachten.
Ausgenommen sind von diesen Beschränkungen nur Medikamente, die für den Flug dringend benötigt werden. Dabei ist es wichtig, dass man an der Sicherheitskontrolle eine schriftliche Bescheinigung des Hausarztes vorlegen kann, die die Notwendigkeit der Medikamente bestätigt.
Eine entprechende Vorlage zum Ausdrucken gibt es z.B. auf der ➔ Internetseite des ADAC.
Bescheinigung auch für den Zoll notwendig
Eine Bescheinigung des Hausarztes über die Notwendigkeit ist teilweise bei der Einreise in andere Länder in der Landessprache oder in englisch auch am Zoll vorzulegen.
Laut dem ADAC sind diesbezüglich insbesondere Singapur, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate besonders streng.
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente wie z.B. Aspirin können hingegen problemlos bei Flugreisen im Handgepäck mitgenommen werden.
Spritzen im Handgepäck
Auch wenn man für eine Flugreise Spritzen z.B. wegen Thrombose oder Diabetes benötigt, sollte man eine Bescheinigung des Hausarztes mit sich führen, die die Notwendigkeit der Medikamente benötigt.
Denn Spritzen dürfen normalerweise nicht mit ins Handgepäck genommen werden, weil sie sich als Waffen verwenden lassen und daher zu den gefährlichen Gegenständen gehören, die laut den ➔ EU-Bestimmungen (englisch) nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.
Gehhilfen (Krücken, Gehstock) im Handgepäck
Gehhilfen, wie Krücken oder ein Gehstock können normalerweise problemlos als Handgepäck mit ins Flugzeug genommen werden und müssen auch nicht im Vorfeld angemeldet werden.
Prinzipiell ist es aber nicht verkehrt um auf Nummer sicher zu gehen und sich auf der Internetseite der gebuchten Fluggesellschaft über die betreffenden Bestimmungen zu informieren.
In der Regel findet man sie im Abschnitt mit den Bestimmungen zum Handgepäck.
Detaillierte Informationen zur Mitnahme von Gehhilfen im Handgepäck findet ihr hier:
Betäubungsmittel im Handgepäck
Eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit muss auch bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln im Handgepäck mitgeführt werden.
Eine entsprechende Vorlage zum Ausdruck findet man auf der ➔ Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Die Behörde empfiehlt, sich bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln, wie z.B. Codein oder Morphium, außerhalb des Schengen-Raumes im Vorhinein über die rechtlichen ➔ Bestimmungen des Ziellandes zu informieren.
Bei einigen Medikamenten ist die Mitnahme nämlich illegal und kann teilweise mit Gefängnisstrafe geahndet werden.
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