Darf ein kleines Taschenmesser (bis 6 cm Länge) im Handgepäck mit ins Flugzeug genommen werden?
Dieses hängt vom Ziel und den Zwischenstopps der Reise ab! Innerhalb Europas ist die Mitnahme eines kleinen Taschenmessers (bis zu 6 cm) in der Regel kein Problem.
Anders verhalten die Regelungen bspw. für Flugreisen innerhalb und nach Asien sowie in die USA. Laut der Transportation Security Administration (TSA) ist die Mitnahme scharfer Gegenstände (wie bpsw. Taschenmesser) auf Reisen in die USA im Handgepäck verboten. Auch in Asien wird die Mitnahme von Taschenmessern bei den meisten Fluggesellschaften untersagt.
Zur Mitnahme von Taschenmessern innerhalb Europas
Trotz der offiziellen Regelung, dass Messer und Nagelscheren bis 6 cm innerhalb Europas im Handgepäck erlaubt sind, hört man gelegentlich von Reisenden, dass es auch bei kleineren Taschenmessern zu Diskussionen und dadurch zu Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle gekommen ist.
Aus diesem Grund habe ich im September 2017 mehrmals getestet, ob ein kleines Schweizer Taschenmesser mit einer Klinge von 3,5 cm im Handgepäck problemlos mitgenommen werden kann oder ob es zu Problemen führt.
Dieses habe ich auf innereuropäischen (Deutschland-Spanien) als auch bei außereuropäischen Flügen (Spanien-Marokko) mehrmals getestet.
Bei meinen Tests wurde ich weder in Deutschland, noch in Spanien oder Marokko an der Sicherheitskontrolle dazu aufgefordert, das kleine Taschenmesser auszupacken, um dem Flughafenpersonal eine genauere Inspektion zu ermöglichen.
Zusammengefasst kann ich bestätigen, dass die Mitnahme eines kleinen Taschenmessers innerhalb Europas als auch nach Marokko bei mir absolut kein Problem dargestellt hat.
Dennoch hängt die Mitnahme einzelner spitzer Gegenstände immer vom Ermessen des Sicherheitspersonals ab. Obwohl die Mitnahme offiziell erlaubt ist kann es dazu kommen, dass sich das Sicherheitspersonal quer stellt.
So verpasst ihr KEINE Änderung bei den Handgepäck-Bestimmungen!
Damit ihr euch nicht mühsam die Informationen zusammen suchen müsst, versorgen wir euch in unserem HANDGEPÄCK-NEWSLETTER mit den neuesten Änderungen und Informationen zu den Themen:
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- und vieles mehr
Kevin Schöppe meint
Mir wurde auch 2016 in Hannover, wenn ich nicht irre, mein bis dato liebstes Taschenmesser abgenommen, die Klingenlänge lag bei etwa 4cm. Allerdings war es feststellbar.
Redaktion meint
Hallo Kevin,
danke für deinen Erfahrungsbericht!
Die Handhabung von Taschenmessern fällt leider häufig unterschiedlich aus.
Viele Grüße,
Olivia
Unknown meint
Hallo Kevin,
das Feature „feststellbar“ war meines Erachtens das Kriterium der Wegnahme.
Ich arbeite selbst in der Fluggastkontrolle, und innerhalb Europas sind normale Messer (einschließlich Taschenmesser, deren Klinge man ein- und ausklappen kann) mit einer Klingenlänge bis 6 cm im Handgepäck erlaubt.
Besondere Formen wie Einhandmesser, Butterflymesser, Springmesser u.ä. unabhängig von der Klingenlänge NICHT.
Moritz meint
Mein kleines Schweizer Taschenmesser, schon mehrmals auf Flugreisen mitgenommen nach Kontrolle der Klingenlaenge jedesmal ok, wurde mir zuletzt in Madrid auch abgenommen vor dem Rückflug nach Frankfurt.
Weiss ich wie ein spanischer Bundespolizist aussieht? Nö. Einheitliche Standards in Europa sollten einheitlich umgesetzt werden, sonst ist das Willkür.
Stefan meint
Hi,
mir wurde auch mein Minitaschenmesser bei der Kontrolle abgenommen, es hatte unter 6cm. Flug von England (London) nach Deutschland (Frankfurt).
Subamema meint
Letztes Jahr (2017) wurde mir mein Minitaschenmesser bei der Ausreise aus Portugal/Faro nach München/ Deutschland abgenommen! Ebenfalls eine Klappnagelfeile!
Ivonne meint
Hallo Subamema,
vielen Dank auch für deine Rückmeldung.
Das zeigt leider, dass unterschiedliche Flughäfen die Richtlinien unterschiedlich handhaben. Wenn du dir sicher bist, dass das Messer eine Länge von unter 6cm hatte, hätte dir das Personal an der Sicherheitskontrolle die Mitnahme nicht verweigern.
Ich rate, in solchen Fällen zu widersprechen und einen Bundespolizisten hinzuzuziehen, welcher für den entsprechenden Abschnitt der Sicherheitskontrolle verantwortlich ist.
Lieben Gruß,
Ivonne
Beate meint
Mir würde ein kleines Taschenmesser von Mallorca nach Stuttgart am Flughafen bei der Kontrolle weggenommen. Auf dem Hinflug von Stuttgart aus gab es keine Probleme.
Ivonne meint
Hallo Beate,
vielen Dank für deine Rückmeldung!
Vorausgesetzt das Messer hatte eine Länge von unter 6cm, hätte dir das Personal an der Sicherheitskontrolle auf Mallorca das Taschenmesser nicht abnehmen müssen.
In diesem Fall ist es ratsam, direkt an der Sicherheitskontrolle zu widersprechen, auf die Regelung hinzuweisen und den Bundespolizist der jeweiligen Kontrolle hinzuzuziehen.
Lieben Gruß,
Ivonne
tom meint
bezieht sich halt nur auf Europa, …gerade mal Marokko. Aber noch nicht ausreichend um so ein Urteil zu fällen, …wie siehts mit Asien aus, Nord/Süd Amerika.
zu vorschnell !