Darf ein Pürierstab im Handgepäck mit ins Flugzeug genommen werden?
Nein, die Mitnahme eines Pürierstabs ist problematisch.
Nach den offiziellen Handgepäckbestimmungen ist die Mitnahme von Messern und spitzen Gegenständen nur bedingt erlaubt und wird generell als problematisch angesehen.
Unter anderem aus diesem Grund werden wir regelmäßig von unseren Lesern gefragt, ob Pürierstäbe oder sogar Mixer im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.
Ich habe im Juli 2018 getestet, ob eine Pürierstab problemlos im Handgepäck mitgenommen werden kann.
Die Mitnahme des Pürierstabs habe ich auf innereuropäischen Flügen getestet und die Erfahrung gemacht, dass es bei der Sicherheitskontrolle zu Problemen geführt hat.
So musste ich bei der Sicherheitskontrolle meinen Koffer öffnen und den Pürierstab auspacken.
Die Mitnahme des unteren Teils des Pürierstabs mit dem Akku ist unproblematisch, wohingegen der Aufsatz des Pürierstabs (aufgrund der spitzen Messer) im Handgepäck NICHT ERLAUBT ist.
Zusammengefasst möchte ich darauf hinweisen, dass die Mitnahme eines Pürierstabs – bereits bei deutschlandweiten Flügen – NICHT zu empfehlen ist.
Letztendlich hängt die Mitnahme einzelner spitzer Gegenstände jedoch immer vom Ermessen des Sicherheitspersonals ab. Obwohl die Mitnahme bei mir verwehrt wurde, kann es in Einzelfällen natürlich auch zu anderen Erfahrungen kommen.
So verpasst ihr KEINE Änderung bei den Handgepäck-Bestimmungen!
Damit ihr euch nicht mühsam die Informationen zusammen suchen müsst, versorgen wir euch in unserem HANDGEPÄCK-NEWSLETTER mit den neuesten Änderungen und Informationen zu den Themen:
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