Darf eine Aluminium-Bratpfanne im Handgepäck mit ins Flugzeug genommen werden?
Ja, die Mitnahme einer Aluminium-Bratpfanne stellt in der Regel kein Problem dar.
Sehr häufig werden wir uns von unseren Lesern gefragt, ob sie eine Bratpfanne im Handgepäck mitnehmen können.
Ich habe im Juli 2018 mehrfach getestet, ob eine Aluminium-Bratpfanne mit einem Durchmesser von 28cm problemlos im Handgepäck mitgenommen werden kann.
Die Mitnahme dieser Bratpfanne habe ich auf innereuropäischen Flügen getestet und die Erfahrung gemacht, dass ihre Mitnahme keinerlei keine Probleme gemacht hat.
Die Sicherheitskontrolle hat sich nicht für die Bratpfanne interessiert und die ihre Mitnahme wurde mir dementsprechend auch nicht verwehrt.
Zusammengefasst kann ich bestätigen, dass die Mitnahme einer Bratpfanne mit einem Durchmesser von 28 cm bei innereuropäischen Flügen bei mir kein Problem dargestellt hat. Dabei handelte es sich bei dem Test um eine Aluminiumpfanne mit einem Durchmesser von 28cm. Bei einer gusseisernen Bratpfanne könnte sich die Mitnahme etwas problematischer gestalten.
Letztendlich hängt das Gelingen der Mitnahme einzelner Gegenstände – die theoretisch als Waffe fungieren könnten – auch vom Ermessen des Sicherheitspersonals ab. Obwohl die Mitnahme bei mir kein Problem dargestellt hat, können andere Sicherheitsbeamte eine Bratpfanne im Handgepäck kritischer betrachten und die Mitnahme verwehren.
In diesem Fall lohnt es sich, direkt bei der Sicherheitskontrolle auf das Hinzuziehen eines Mitarbeiters der Bundespolizei zu bestehen.
So verpasst ihr KEINE Änderung bei den Handgepäck-Bestimmungen!
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