Darf eine Drohne im Handgepäck mit ins Flugzeug genommen werden?
Ja, die Mitnahme einer Drohne ist prinzipiell unproblematisch, vorausgesetzt sie entspricht die Maße für das Handgepäck und verfügt über keine kritischen Einzelteile (siehe Erklärungen unten).
Ich besitze die Drohne „DJI Spark“ und habe im März 2018 mehrmals getestet, ob ich diese problemlos im Handgepäck mitnehmen kann.
Letztlich war es auch bei Langstreckenflügen außerhalb Europas absolut kein Problem, die Drohne im Handgepäck zu transportieren.
Auch laut den offiziellen Handgepäckbestimmungen in die Mitnahme von Drohnen nicht untersagt. Doch es kommt letztendlich auf die Drohne an, ob es an der Sicherheitskontrolle zu Problemen kommen kann!
Regeln bezüglich der maximalen Kapazität des Drohnen-Akkus
Grundsätzlich ist die Mitnahme von Drohnen im Handgepäck kein Problem, doch der Transport der Lithium-Polymer-Akkus kann kritisch werden.
Allgemein gilt, dass Akkus im Handgepäck transportiert werden sollen. So gelten Lithium-Polymer-Akkus nach den international gültigen IATA Bestimmungen als Gefahrgut, weswegen ihr Transport im Frachtraum untersagt ist.
Aus diesem Grund müssen bei der Mitnahme von Akkus im Handgepäck strikte Grenzwerte befolgt werden. Die Bestimmungen beziehen sich auf eine Menge des Lithium oder Wattstunden der Akkus, wobei die meisten Hersteller jedoch keine Angaben zum Lithiumanteil machen. Aus diesem Grund fungiert in der Regel eine Wattstundenzahl von 100 Wh als Grenzwert.
Die Mitnahme von Akkus ist also bis zu einer Kapazität von 100 Wh gestattet. Verfügen Akkus über eine Kapazität von mehr als 100 Wh, muss eine Sondergenehmigung beantragt werden.
Da die meisten Drohnenskkus über eine Kapazität von weniger als 100 Wh verfügen, ist die Mitnahme von Drohnen im Handgepäck in der Regel unproblematisch.
Teilweise verschärfte Regeln hinsichtlich der Anzahl der Akkus
Neben der maximalen Kapazität der Akkus legen einzelne Fluggesellschaften zusätzlich ein Limit hinsichtlich der Anzahl der Lithium-Polymer-Akkus pro Person fest. Die maximale Anzahl der Akkus pro Person stehen dabei nicht selten in Abhängigkeit mit der Kapazität des Akkus.
Hintergrund hierfür ist, dass es sich bei den IATA-Richtlinie lediglich um eine Richtlinie handelt, womit es den Fluggesellschaften offen bleibt, zusätzlich eigene verschärften Regeln festzulegen.
Während es nach der IATA-Richtlinie theoretisch möglich ist, eine Vielzahl an Akkus mit einer Kapazität von weniger als 100 Wh mitzunehmen, entscheidet schlussendlich auch das Personal an der Sicherheitskontrolle, ob die Anzahl der einpackten Akkus angemessen ist.
Ist die Mitnahme einer Vielzahl von Akkus geplant, ist es daher ratsam, sich vorab die Erlaubnis der entsprechenden Fluggesellschaft einzuholen.
Bei dem Transport größerer Kameradrohnen wird in der Regel gefordert, dass der Akku aus dem Akkufach entfernt wird bzw. dass Vorkehrungen gegen mögliche Kurzschlüsse getroffen werden.
Verfügt die Drohne über scharfe Einzelteile?
Bevor man eine Drohne im Handgepäck mitführt, sollte man einen Blick auf die Einzelteile werden. Verfügt die Drohne über scharfe oder spitze Gegenstände wie bspw. Carbon Fiber-Propeller? Diese dürfen – wie auch dazugehöriges Werkzeug – nicht im Handgepäck transportiert werden, da sie als Waffe fungieren können.
Keine Drohnen mit Verbrennungsmotor im Handgepäck!
Strengstens untersagt ist auch die Mitnahme von Drohnen mit einem Verbrennungsmotor. Da diese in der Regel Rückstände von Öl und Kraftstoff vorweisen, ist ihre Mitnahme im Handgepäck nicht gestattet!
Gute Vorbereitung zahlt sich aus
Bei größeren Drohnen ist es ratsam, bestimmte Dokumente mit sich zu führen:
- .. Originalunterlagen bzw. Bestimmungen des Herstellers
- .. Technische Daten, falls diese nicht auf dem Akku verzeichnet sind (Akkutyp, Wattstundenanzahl, etc.)
- .. Originalrechnung, um im Rahmen einer Zollkontrolle den Wert der Drohne nachzuweisen
- .. IATA Bestimmungen für Akkus (für den Fall, dass die Sicherheitsbeamten unsicher sind)
- .. Ausdruck der E-Mail, falls eine Sondergenehmigung für den Transport eingeholt wurde
Möchte man sichergehen, dass die Mitnahme hundertprozentig gelingt, fragt man am besten vorab bei der Fluggesellschaft an, ob der Transport der entsprechenden Drohne gewährt wird.
Drohnen im Aufgabegepäck
Sollte sich bspw. aufgrund einer Überschreitung der maximalen Maße für das Handgepäck für die Mitnahme der Drohne im Aufgabegepäck entschieden werden, rate ich die frühzeitige Anmeldung der Drohne. Oftmals kann die Drohne dann mit Aufpreis als Sport- bzw. Sondergepäckstück aufgegeben werden.
Dabei wird empfohlen, den Koffer der Drohne mit einem auffälligen „Achtung, zerbrechlich!“ zu kennzeichnen.
Eine Besonderheit beim Transport der Drohne im Frachtgepäck ist, dass sich der Akku dann im Akkufach befinden muss. Überdies muss dafür gesorgt werden, dass sich die Drohne während des Transports nicht einschalten kann.
Zur Nutzung am Urlaubsziel
Für den Einsatz der Drohne am Urlaubsziel sollte nicht vergessen werden, sich vorab über die Sicherheits- und Rechtslage des jeweiligen Landes zu beachten. Schnell kann die Nutzung einer Drohne als Spionage verstanden werden.
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