Der Urlaub kann noch so genau geplant sein. Streiks haben stets das Potential, Reisenden einen ordentlichen Strich durch die Rechnung zu machen.
Wenn der Flug annulliert wird, ist man häufig aufgeschmissen und steckt planlos am Flughafen fest.
Unsere ehemalige Mitarbeiterin Anabelle hat exakt diesen Fall bei Ryanair erlebt und uns davon berichtet.
Was passiert bei einem Ryanair-Streik?
Laut Erfahrungsbericht unserer ehemaligen Kollegin informierte Ryanair sie zwei Tage zuvor per E-Mail und SMS darüber, dass der gebuchte Flug gestrichen wird.
Gleichzeitig bot Ryanair die Möglichkeit an, auf einen anderen Flug umzubuchen – der allerdings nicht mehr am selben Tag stattfinden würde.
Für den Passagier bedeutet das, dass er sich in einem solchen Falle selbst um eine Unterkunft kümmern und die Kosten übernehmen muss.
Wenn der Grund für den Ausfall ein Streik ist, muss sich die Fluggesellschaft nämlich nicht um eine Übernachtung kümmern.
Welche Rechte haben Passagiere bei einem Ryanair-Streik?
Vorab eine schlechte Nachricht: Einen Anspruch auf Entschädigung haben Passagiere, deren Flug einem Streik zum Opfer fällt, in der Regel nicht.
Ebenso wie schlechtes Wetter zählt ein Streik laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den „höheren Mächten“, die leider nicht von Ryanair selbst beeinflusst werden können.
Aus diesem Grund ist die Fluggesellschaft auch nicht verpflichtet, im Falle einer Annullierung oder einer Verspätung eine Entschädigung an die Reisenden zu entrichten.
Allerdings haben Passagiere das Anrecht, unentgeltlich auf einem anderen Wege an ihren Zielort befördert zu werden –
dies kann jedoch auch an einem anderen Termin oder mit einem anderen Transportmittel (beispielsweise mit der Bahn) durchgeführt werden.
Eventuell lassen sich auch die Kosten für einen Mietwagen übernehmen oder zurückerstatten.
Hierbei handelt es sich allerdings um eine Möglichkeit, die persönlich mit Ryanair abgesprochen werden muss.
Erfahrung mit Ryanair-Streik
Wie bereits erwähnt, wurde uns durch unsere ehemalige Mitarbeiterin geschildert, wie ein Ryanair-Streik sich auf ihren Flug ausgewirkt hat.
So meldet sich Ryanair 48 Stunden zuvor per E-Mail und SMS mit der Nachricht, dass der Flug annulliert worden ist.
Da der Flug zu diesem Zeitpunkt schon storniert ist, wird der Flugpreis zurückerstattet.
Allerdings kann es eine Weile dauern, bis das Geld auf eurem Konto eingetroffen ist.
Ryanair gibt als Richtwert circa eine Woche Bearbeitungsdauer an.
Daraufhin hat man die Möglichkeit, sich auf einen anderen Flug umbuchen zu lassen, der allerdings möglicherweise nicht mehr am selben Tag stattfindet.
Auf der Ryanair-Seite steht, dass auch die Möglichkeit besteht mit einem anderen Transportmittel wie Bus, Bahn, Mietwagen oder einer Partner-Fluggesellschaft die gebuchte Flugverbindung zurück zu legen.
Die muss allerdings in Absprache mit dem Kundenservice von Ryanair erfolgen. Außerdem muss man für die Kosten teilweise in Vorkasse gehen und muss anschließend die Belege einreichen, um sie erstattet zu bekommen.
Unsere ehemalige Mitarbeiterin Anabelle hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, weil es ihr zu umständlich erschien. Stattdessen hat sie selbst und auf eigene Kosten einen Flug am selben Tag bei einer anderen Fluggesellschaft gebucht.
Der Flug fällt aus – und jetzt?
Natürlich ist es ganz gut zu wissen, welche Rechte man im Falle eines Streiks hat – doch in der Praxis helfen diese meist nicht viel weiter.
Wer einen Urlaub gebucht hat, bucht selten nur einen Flug.
Wird dieser gestrichen, kann es Probleme mit der gebuchten Unterkunft oder eventuellen Anschlussflügen geben.
Deswegen ist es am Besten, sich im Vorfeld zu informieren, ob der gebuchte Flug ausfällt.
Ist noch keine Unterkunft am Zielort gebucht, empfiehlt es sich, nach einer Möglichkeit Ausschau zu halten, die sich später kostenfrei stornieren lässt.
Glücklicherweise wird man bei Ryanair als Fluggast im Vorfeld über die Annullierung informiert, auch wenn 48 Stunden leider etwas kurzfristig sein können.
Sollte dies der Fall sein, ist es unserer Einschätzung nach die beste Lösung, den Flug zu stornieren und sich bei einem anderen Anbieter umzusehen.
Hilfreiche Zusatzinfo:
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Dies ist eine Möglichkeit, trotzdem zum gleichen (oder einem ähnlichen) Zeitpunkt am Zielort anzukommen.
Besonders für Berufstätige, die bei einer Flugstornierung länger abwesend sein müssten, ist diese Möglichkeit empfehlenswert, da es ansonsten zu Verschiebungen kommen kann.
Oliver meint
Der Artikel ist überhaupt nicht hilfreich, da die gegebene Empfehlung in der Praxis zu immensen Mehrkosten beim „unschuldigen“ Reisenden führt, da weder Ryanair diese Mehrkosten erstattet, noch die Verursacher wie UFO oder VC. Und nicht jeder hat mal eben viele Hundert oder gar Tausend Euro übrig, um bei einem Mitbewerber so kurzfristig ein völlig überteuertes Oneway-Ticket zu buchen. Gerade in der Hochsaison werden auf vielen Strecken Preise aufgerufen, welche die finanziellen Möglichkeiten vieler betroffener Reisender sprengen dürften.
Denn wer vorher z.B. für eine 4-köpfige Familie 4x 60 € bei Ryanair (=240 €) bezahlt hat, hat nicht eben mal 4 x 450 € um diese z.B. bei Lufthansa zu bezahlen zzgl. höherer Anreise zu weiter entfernten Flughäfen.
Aus diesem Grund sind Streiks im Flugverkehr und bei der Bahn auch abzulehnen, da sie nicht die Unternehmen wirtschaftlich treffen, sondern die Kunden. Ryanair spart sich für diese Tage das Kerosin und die Löhne/Gehälter der Streikenden. Auf den Mehrkosten bleibt dagegen der Kunde, der vielleicht lange auf seinen Urlaub gespart hat, sitzen, obwohl er nichts falsches gemacht hat. Hier sind die gesetzlichen Verpflichtungen auch unzureichend. Nur wenn in diesem Fall die Fluggesellschaften verpflichtet wären, auf schnellstmögliche Alternativen (egal welcher Airline und Buchungsklasse) umzubuchen und auch ggf. notwendige Transfers oder Übernachtungen zu zahlen, würden die Streiks eine entsprechende Wirkung auf die Airlines entfalten, ohne den Reisenden übermäßig zu schaden. Der Einzelne ist schließlich gegen die Großkonzerne auch grundsätzlich in einer sehr schlechten Rechtsposition.
Redaktion meint
Hallo Oliver,
leider ist dies eine sehr unglückliche Situation, in der tatsächlich Mehrkosten für den Reisenden entstehen können.
Doch gibt es im Streikfall als Fluggast nicht viele Möglichkeiten, sich kostengünstig zu seinem Zielort zu bringen.
Natürlich ist dies dem „unschuldigen Reisenden“ gegenüber nicht fair.
Die Tatsache ist, dass bei Billigfliegern wie Ryanair sich der günstige Preis zu großen Teilen daraus ergibt, dass in Ernstfällen, wo ein umfassender Service notwendig wäre, gespart wird.
Viele Grüße,
Olivia