Es ist nicht erlaubt bei Flugreisen Wander-oder Trekkingstöcke im Handgepäck mitzunehmen.
Das gilt auch für Teleskop-Stöcke, die sich zusammendrücken lassen.
Grund hierfür ist, dass Wander-oder Trekkingstöcke an der Sicherheitskontrolle zu den gefährlichen Gegenständen gezählt werden, weil sie sich potentiall auch als Schlagwaffen verwenden lassen.
Mit ins Flugzeug genommen werden dürfen nur Gehilfen wie ein Gehstock oder Krücken, die aus medizinischen Gründen für den Passagier unverzichtbar sind.
Wander- und Teleskopstöcke können daher nur im Aufgabegepäck mitgenommen werden.
Es empfiehlt daher Teleskop-Stöcke bei Flugreisen mitzunehmen.
Denn sie lassen sich so zusammenschieben, dass sie sich in einem Trolley oder einer Reisetasche verstauen lassen.
So verpasst ihr KEINE Änderung bei den Handgepäck-Bestimmungen!
Damit ihr euch nicht mühsam die Informationen zusammen suchen müsst, versorgen wir euch in unserem HANDGEPÄCK-NEWSLETTER mit den neuesten Änderungen und Informationen zu den Themen:
- Flüssigkeiten
- Was ist erlaubt?
- Handgepäck-Bestimmungen
- Streiks und Rabatte
- Koffer und Taschen
- und vieles mehr
Robert meint
Ist das ähnlich wie bei Taschenmessern (unter 6 cm klingenlänge)
Offiziell erlaubt, aber man kann es nicht immer mitnehmen?
Redaktion meint
Hallo Robert,
eher würde ich sagen, dass Wanderstöcke per se nicht offiziell verboten sind.
Erlaubt sind sie aus dem Grund nicht, dass sie sich eventuell als Waffe nutzen lassen.
Viele Grüße und guten Flug,
Olivia
Daniel meint
Hallo. Wie verhält es sich bei der Mitnahme von wanderstöcken ( Hirtenstab) den wir auf Kreta gekauft haben. Wie melde ich den als zusatzgepäck an und was würde das kosten?
Oder giebt es andere Lösungen?
Vielen Dank
Redaktion meint
Hallo Daniel,
ich gehe davon aus, dass der Hirtenstab als normales Gepäck aufgegeben werden könnte.
Hierfür gelten dann die entsprechenden Gebühren deiner Fluglinie.
Viele Grüße und guten Flug,
Olivia
hannes meint
Gilt das, was für teleskop-treckingstöcke gilt auch für faltbare?
Redaktion meint
Hallo Hannes,
Ich denke schon, dass das gleiche für faltbare Trekkingstöcke gilt.
Eine verbindliche Antwort kann ich dir leider nicht geben, da es vermutlich auf die Einschätzung der Sicherheitsbeamten ankommt.
Viele Grüße und guten Flug,
Olivia
Iris meint
Wir sind ab Stuttgart mit Teleskopwanderstöcken ohne Anfrage oder Beanstandung durch die Sicherheitskontrolle gekommen. Dazu schrauben wir sie aber ganz auseinander und verpacken sie in einer Stoffhülle mit Band drum und stecken sie in den Rucksack hinten diagonal ins Rückenfach. Und auf die Spitze kommt natürlich ein Gummipropfen.
Das Risiko des Verbots ist allerdings immer da, also nehmen wir unsere uralten (30 Jahre) Stöcke mit, die wir notfalls dalassen würden.
Der Züricher Flughafen hat mal auf Anfrage geantwortet, dass sie Teleskopwanderstöcke nicht beanstanden. Da habe ich aber selbst noch keine Erfahrungen gemacht.
Redaktion meint
Hallo Iris,
vielen Dank für die hilfreiche Rückmeldung!
Natürlich kann man nicht immer zu 100% wissen, ob ein Gegenstand beanstandet wird.
Euer Weg, ältere Stöcke mitzunehmen, ist deshalb eine gute Idee!
Viele Grüße,
Olivia
Annette meint
Hallo, ich habe schon mehrfach gesehen, dass jemand Teleskop Trekkingstöcke am Handgepack Rucksack mit in den Flieger nehmen konnte und mir ist es auch selbst schon mal gelungen.
Jetzt fliege ich im März an Düsseldorf – nur mit Handgepäck = Rucksack und müsste die Trekkinstöcke außen befestigen. Hilft es, wenn man den Rucksack mit Stretchfolie einwickelt?
Kann man irgendwo vorab sicher ermitteln, ob man die Dinger nun mitnehmen darf oder nicht?
Ich bräuchte sie dringend vor Ort.
Was kostet es denn wohl ansonsten 2 Trekkingstöcke aufzugeben?
Danke für Infos,
viele Grüße Annette
André meint
Hallo Annette,
eine definitive Antwort auf deine Frage kann dir leider niemand geben, weil die Handgepäck-Bestimmungen der EU nicht für jeden Gegenstand eine eindeutige Regelung enthalten.
In der Praxis liegt es bei vielen Dingen im Ermessen der Mitarbeiter an der Sicherheitskontrolle zu entscheiden, ob ein Gegenstand als gefährlich einzustufen ist oder nicht.
Daher kann es dir passieren, dass du manche Dinge, wie z.B. Teleskop-Trekkingstöcke bei einer Flugreise mitnehmen darfst und dir die Mitnahme im Handgepäck bei der nächsten verwehrt wird.
Meiner Erfahrung nach ist es bei Trekkingstöcken wahrscheinlich, dass dir die Mitnahme im Handgepäck verwehrt wird.
Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, würde ich dir daher empfehlen die Trekkingstöcke im Aufgabegepäck mitzunehmen oder sie per Post vorzuschicken.
Um dir sagen zu können, was es für dich kosten würde 2 Trekkingstöcke aufzugeben. müsste ich wissen, bei welcher Fluggesellschaft du deinen Flug gebucht hast.
Viele Grüße und guten Flug,
André
Ulrich von Hoesslin meint
Wenn man vor Ort ein Decathlonladen findet,kann man dort für die Reise Teleskopstöcke für 5-15 Euro kaufen.Damit kann man das Risiko umgehen,dass einem die Stöcke abgenommen werden
Maik meint
Ich habe es bei mehreren Flughäfen probiert, auch im Ausland, keine Chance die Stöcke mit an Board zu bekommen.
Ich werde jetzt vorschlagen, auch Notebooks zu verbieten, die sind als Schlagwaffe durch das größere Gewicht sicherlich wesentlich gefährlicher. Zudem sollten auch alle Trollies mit ausziehbarem Griff verboten werden. Der Trolly als Streitflegel oder auch der abmontierte Griff kann als gefährliche Stich-und Schlagwaffe eingesetzt werden. Was noch nicht verboten ist, sind Brillen mit spitzen Metallbügeln.
André meint
Hallo Maik,
vielen Dank für deine Rückmeldung zur Mitnahme von Wanderstöcken im Handgepäck! 🙂
Es stimmt was du sagst, leider sind die Handgepäck-Bestimmungen und ihre Umsetzung in der Praxis nicht besonders praktisch.
Aber gut, wenn man wenigstens vorhgewarnt ist uns einen an der Sicherheitskontrolle keine böse Überraschungen erwarten.
Viele Grüße,
André
ingrid meint
also, telefonische Auskunft bei Lufthansa, steht nicht auf der Verbotsliste. Aber die Dame am Telefon sagte: ich weiß nicht wer vor dem Röntgengerät sitzt und es evtl. doch verbietet.
Wie immer, alle Klarheiten beseitigt. !!!
André meint
Hallo Ingrid,
wenn es darum geht, was man im Handgepäck mitnehmen darf, sind die Fluggesellschaften teilweise nicht die kompetentesten Ansprechpartner.
Denn Sie haben mit der Kontrolle des Handgepäcks nichts zu tun.
Bei solchen Fragen fragt man besser beim Flughafen nach, von dem man abliegt.
Es stimmt, dass Wanderstöcke nicht konkret auf der offiziellen, öffentlichen Verbotsliste der EU stehen.
Aber laut den Bestimmungen sind allgemein Dinge verboten, die als gefährlich anzusehen sind, weil sie sich als Waffe verwenden lassen.
Und Wanderstöcke werden in der Regel zu diesen Gegenständen dazu gezählt.
Ich kann mir vorstellen, dass es eine interne Liste mit verbotenen Gegenständen gibt, die aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht wird. Und, dass Wanderstöcke da auch mit draufstehen.
Denn laut den Erfahrungsberichten in Foren und Facebookgruppen scheint es die Regel zu sein, dass man Wanderstöcke nicht durch die Sicherheitskontrolle bekommt.
Viele Grüße,
André